Pausenaufsichten

Was ist die Schüleraufsicht?
Die Schüleraufsichten sind eine Unterstützungsmaßnahme der Lehreraufsichten der 9 und 10. Klassen. Sie unterteilen sich in 3 Bereiche und sind durch entsprechende Ausweise mit Schlüsselbänder für Jedermann erkennbar. Diese sind:
  • Führen der Pausenaufsichten im Schulgebäude (Klasse 10),
  • Organisation der Spielzeugausleihe auf dem Schulhof (Klasse 9) sowie
  • die Sanitärkontrolle der Toiletten in der Pausenhalle und am Schulhof (Klasse 10).
Wie erkenne ich die Aufsichten?
Die führenden Aufsichten müssen sich durch einen Ausweis mit dazugehörigem Schlüsselband ausweisen. Haben sie dieses nicht, weil Bänder verbummelt oder gerade nicht auffindbar sind, müssen sie regulär in den Pausen den Schulhof aussuchen. Die Klassen dürfen untereinander ihre Ausweise nicht tauschen, sie verbleiben in einer Klasse.
Wie werden die Aufsichten eingeteilt?
Die Einteilung und Einweisung erfolgt in Absprache mit Frau Stucka. Um einen Überblick zu behalten, bekommt jede Klasse eine Aufsichtskiste und Dienstpläne.
Warum sollte ich eine Aufsicht übernehmen?
Geleistete Aufsichten werden von einem Verantwortlichen der Klasse (z.B. Klassensprecher oder andere Person) als Nachweis in einen Pausenpass eingetragen. Ist dieser am Halbjahresende gut geführt, erhält man einen entsprechenden positiven Vermerk auf dem Zeugnis.
Was ist, wenn sich jemand nicht an die Regeln hält?
Verlassen Schülerinnen und Schüler auch nach mehrmaligem Auffordern nicht das Schulgebäude oder reagieren frech, werden ihre Namen notiert und an Frau Stucka weitergeleitet. Dieses führt zu negativen Einträgen im Bemerkungsheft. Kinder, die Materialien aus der Spieletonne kaputt oder überhaupt nicht zurückbringen, dürfen zukünftig nichts mehr ausleihen und müssen den Schaden ggf. ersetzen. Hier ist der Ansprechpartner Herr Janßen.
Was ist, wenn sich die Aufsichten nicht an die Regeln halten?
Wenn dieses passiert, z.B. werden Ausweise, Bänder und Schlüssel verbummelt oder verlässt jemand nach Aufforderungen der Aufsichten anderer Klassen das Schulgebäude nicht, darf er keine Aufsichten mehr führen. Fehlende Bänder und Ausweise werden nicht ersetzt. Somit reduziert sich dann die Anzahl der aufsichtsführenden Schüler/innen einer Klasse oder die gesamte Klasse wird aus einer Aufsicht genommen, sodass die Dienste an andere weitergegeben werden.