Inklusion an der CFG Velpke
Seit dem Schuljahr 2011/2012 ist die CFG eine inklusive Schule. Das heißt, dass es seit diesem Schuljahr FörderschülerInnen in einigen Klassen unserer Schule gibt, die auch von Förderschullehrkräften beschult werden.
Dieses bedeutet, dass gemäß der UN-Konvention der Vereinten Nationen alle öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen zum Schuljahr 2013/2014 „inklusiv“ sein müssen. Der neue § 4 des Schulgesetzes bestimmt, dass allen SchülerInnen ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang zu öffentlichen Schulen ermöglicht werden muss.
„Inklusion“ bedeutet eine umfassende und uneingeschränkte Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Ziel ist es, allen Menschen, auch Menschen mit Behinderungen oder Benachteiligungen die aktive Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Eltern haben das Recht zu entscheiden, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besucht. Kinder, die einen nachgewiesenen Förderbedarf haben, erhalten an den allgemeinen Schulen zusätzliche Stunden durch Förderschullehrkräfte, in der Regel 3 Stunden pro Woche.
SchülerInnen, die sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben, müssen durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt und zieldifferent unterrichtet und beurteilt werden.