Deutsch als Zweitsprache

Tausende Familien flüchten vor Bürgerkrieg, Gewalt und Vertreibung aus ihrer Heimat. Niedersachsen hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Menschen hier willkommen zu heißen und ihnen eine Perspektive zu geben. Den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu, vor allem im Bereich der Sprachförderung. Der Bildungsauftrag des Schulgesetzes in unserem Land gilt somit für alle Kinder und Jugendlichen, die bei uns schulpflichtig sind, auch für diejenigen nichtdeutscher Herkunftssprache. Diese Schülerinnen und Schüler brauchen für den Unterrichtsbesuch und beim Erlernen der deutschen Sprache besondere Hilfe. Es gibt daher kaum noch Schulen, die sich der Aufgabe, Schülergruppen nicht deutscher Erstsprache schulisch zu integrieren, nicht stellen müssen.

Bezüglich des Kenntnisstandes in der Zweitsprache Deutsch können z.B. unterschieden werden:

  • Schulkinder ohne Deutschkenntnisse,
  • Schulkinder mit geringen bis sehr weit gehenden Deutschkenntnissen,
  • Schulkinder mit sehr eingeschränktem mündlichen Wortschatz in Deutsch,
  • Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse, die in der Erstsprache alphabetisiert / noch nicht alphabetisiert sind,
  • Schülerinnen und Schüler, die in anderen Schriftzeichen alphabetisiert sind,
  • Schülerinnen und Schüler mit mündlichen Deutschkenntnissen, aber erheblichen Problemen im schriftlichen Sprachgebrauch,
  • Schülerinnen und Schüler mit einem gut beherrschten deutschen Minimalwortschatz, mit geringen Grammatikkenntnissen und großen Verständnisschwierigkeiten bei komplexen Fachtexten und
  • Schülerinnen und Schüler mit sehr unterschiedlich entwickelten Lese- und Schreibkenntnissen in Deutsch.

Ziel dieses Deutschunterrichts muss die Befähigung zu sprachlicher Handlungsfähigkeit im mündlichen und schriftlichen Bereich sein, um ihnen einen ihren Fähigkeiten angemessenen Bildungsgang und eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen.

Voraussetzung dafür ist die Entwicklung der folgenden Kompetenzen:

  • soziale Kompetenz,
  • sprachliche Kompetenz,
  • methodische Kompetenz und
  • interkulturelle Kompetenz.

Mehr Informationen zum Thema sind im Runderlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ (1.07.2014) oder auf der Seite www.mk.niedersachsen.de zu finden.

 

DaZ an der CFG

Für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, deren Kompetenzen nicht ausreichen, um erfolgreich am Regelunterricht teilzunehmen, sind an unserer Schule gemäß § 54a NSchG besondere Förderkurse für „Deutsch als Zweitsprache“ eingerichtet, um Sprachkenntnisse zu erwerben oder zu verbessern. Die zur Verfügung stehenden Lehrerstunden innerhalb eines Schulhalbjahres, die Anzahl der zu fördernden Kinder sowie die sprachlichen Kompetenzen der Lernenden bestimmen hierbei die erteilten Wochenstunden des Förderunterrichts und können je Kursgruppe variieren.

Außerhalb dieses Förderunterrichts in Kleingruppen erfolgt eine Beschulung an der CFG in einer Stammklasse, in der je nach thematischen Möglichkeiten eine integrative Sprachförderung als Aufgabe jedes Unterrichts erfolgt. Zusätzlich bieten der Deutsch-Förderunterricht sowie die EVA-Stunden (EigenVerantwortliches Arbeiten) weitere Lernmöglichkeiten zum Ausbau und Erwerb der Sprachkenntnisse.